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STEUERKANZLEI
DIETRICH M. REIMANN
Rechnungslegung

Aus der von uns erstellten Finanzbuchführung entwickeln wir unter Beachtung der steuerlichen und handelsrechtlichen Grundlagen den betrieblichen Jahresababschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung) oder die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.
Sofern Sie Ihre Finanzbuchführung in Ihrem Unternehmen selbst erstellen, können wir auch diese Daten als Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses nutzen. Fremddaten können entweder über die meist verfügbare DATEV Export-Schnittstelle Ihres Programms eingespielt werden oder wir können diese auch manuell vortragen.
Desweiteren bietet das Unternehmen DATEV Softwarelösungen für das eigene Erstellen der Finanzbuchführung in Ihrem Unternehmen.
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